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Wirtschaftsgipfel Köln

Deutschland: 18-20 Juni 1999

Wirtschaftsgipfel Köln, Deutschland, 18. - 20. Juni 1999

Erklärung der G8 zu regionalen Fragen
20 Juni 1999

Kosovo

Wir begrüßen die bisher und gegenwärtig unternommenen entscheidenden Schritte zur Beendigung der Gewalt und Unterdrückung im Kosovo mit dem Ziel, Frieden zu schaffen und für die sichere und freie Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre Heimat zu sorgen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir insbesondere die Annahme der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (UNSCR) am 10. Juni und würdigen die intensiven Bemühungen unserer Außenminister und anderer Personen, einschließlich der Sondergesandten der Europäischen Union und der Russischen Föderation, um die Wiederherstellung von Frieden und Sicherheit.

Wir bekräftigen unsere entschiedene Unterstützung für die internationalen Zivil- und Sicherheitspräsenzen im Einklang mit UNSCR 1244. Wir begrüßen die führende Rolle der Vereinten Nationen bei der internationalen Zivilpräsenz und verpflichten uns, eng zusammenzuarbeiten, um den Erfolg der Vereinten Nationen bei der Durchführung ihrer komplexen Mission sicherzustellen. Wir begrüßen ferner die zwischen der NATO und Rußland erzielte Vereinbarung über die internationale Sicherheitspräsenz sowie die einschlägige Militärisch-Technische Vereinbarung. In diesem Zusammenhang bestehen wir darauf, daß alle Konfliktparteien im Kosovo die Feuerpause respektieren und sich uneingeschränkt an die Bestimmungen der UNSCR 1244 und der Militärisch-Technischen Vereinbarung betreffend den Abzug aller jugoslawischen und serbischen Militär-, Polizei- und paramilitärischen Kräfte aus dem Kosovo sowie die Entmilitarisierung der UCK und anderer bewaffneter Gruppen der Kosovo-Albaner halten.

Wir erwarten von allen Bewohnern des Kosovo einen Beitrag zum Aufbau eines demokratischen, multiethnischen Kosovo. Die Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen in ihre Heimat und die Sicherheitsgarantien für alle Personen einschließlich der Serben und aller anderen Minderheiten im Kosovo sind für die Völkergemeinschaft von hoher Priorität. Um das Wohlergehen der Flüchtlinge und Vertriebenen zu gewährleisten, muß ihre Rückkehr in sicherer, geordneter und organisierter Weise erfolgen. Wir werden untereinander sowie mit den Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der OSZE und anderen internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um die sichere Rückkehr einschließlich der Minenräumung zu erleichtern.

Wir werden in vollem Umfang mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien zusammenarbeiten. Wir bekräftigen unser Eintreten für ein Treffen der internationalen Gebergemeinschaft im Juli mit dem Ziel, die kurzfristigen humanitären und sonstigen Bedürfnisse für den Kosovo zu befriedigen, sowie für ein Folgetreffen im Herbst, nachdem eine vollständige Einschätzung des Bedarfs im Einklang mit dem Prozeß der Koordinierung der Hilfe unter Vorsitz der Europäischen Kommission und der Weltbank stattgefunden hat.

Wir betonen die Bedeutung der zivilen Umsetzung und ersuchen unsere Außenminister angesichts der Schlüsselrolle der G8 in der Kosovo-Krise, die bisher in diesem Prozeß erreichten Fortschritte regelmäßig zu überprüfen und weitere Orientierungshilfen zu geben.

Stabilitätspakt für Südosteuropa und Geberkoordinierung

Wir begrüßen die Annahme des Stabilitätspakts am 10. Juni in Köln auf Initiative der Europäischen Union, die auch weiterhin die führende Rolle spielen wird. Mit diesem Stabilitätspakt wurde ein Prozeß für Südosteuropa in Gang gebracht, der auf eine positive mittel- und langfristige Perspektive für die Staaten in der Region zur Schaffung eines dauerhaften Friedens sowie politischer und wirtschaftlicher Stabilität abzielt. Wir nehmen zur Kenntnis, daß sich die am Stabilitätspakt teilnehmenden Staaten in der Region zu einer Fortsetzung der demokratischen und wirtschaftlichen Reformen sowie zur bilateralen und regionalen Zusammenarbeit untereinander verpflichten, um ihre Integration in die euroatlantischen Strukturen auf individueller Basis zu fördern. Wir halten diesen Stabilisierungsprozeß für eine der größten vor uns liegenden politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen. Wir erklären uns bereit, energische Maßnahmen zu ergreifen, um alle Ziele des Stabilitätspakts zu erreichen. Angesichts dessen muß die Bundesrepublik Jugoslawien ihr uneingeschränktes Eintreten für alle Grundsätze und Ziele des Stabilitätspakts unter Beweis stellen.

Wir betonen, daß die Staaten der Region die Hauptverantwortung für die Erreichung der Ziele des Stabilitätspakts tragen. Unterstützung von außen kann hilfreich sein, die Eigenanstrengungen der Staaten kann sie jedoch nicht ersetzen. Wir rufen die Länder Südosteuropas daher auf, untereinander und innerhalb der Völkergemeinschaft zusammenzuarbeiten, um eine gemeinsame Strategie für Stabilität und Wachstum in der Region zu entwickeln. In Anerkennung des Grundsatzes der gerechten Lastenteilung rufen wir die internationale Gebergemeinschaft ferner dazu auf, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um den Staaten in der Region ein deutliches Signal der aktiven internationalen Unterstützung und Solidarität zu senden und so bald wie möglich Geberkonferenzen einzuberufen.

Wir begrüßen den unter Vorsitz der Europäischen Union und der Weltbank erzielten Fortschritt in Richtung auf die Einleitung eines Prozesses der Geberkoordinierung mit dem Ziel, eine kohärente internationale Hilfsstrategie für die Region zu entwickeln, die die Tür für alle Gebermöglichkeiten öffnet, zusätzliche finanzielle Unterstützung für den Wiederaufbau, die regionale Integration und die wirtschaftliche Gesundung und Reform zu mobilisieren sowie solide makroökonomische und strukturelle Politiken durch die betroffenen Länder zu fördern. Dieser Prozeß wird von der hochrangigen Lenkungsgruppe gesteuert, in der der Sonderkoordinator des Stabilitätspakts eine wesentliche Rolle spielen wird.

Der hochrangigen Lenkungsgruppe stehen die Europäische Kommission und die Weltbank gemeinsam vor; ihr werden der Sonderkoordinator des Stabilitätspakts sowie IWF, EIB und EBWE, die in der Region aktiv sein werden, nebst einem VN-Vertreter und den Finanzministern wichtiger Geberländer und gegebenenfalls die Entwicklungshilfeminister angehören.

Nahost-Friedensprozeß

Wir bekräftigen unsere Unterstützung für eine Verhandlungslösung im Nahen Osten, die sich auf die vollständige Umsetzung bestehender Verpflichtungen sowie auf die Grundsätze "Land gegen Frieden", auf die Resolutionen 242 und 338 des VN-Sicherheitsrats, die Vereinbarungen von Madrid und Oslo, die Resolution 425 des VN-Sicherheitsrats sowie auf gesicherte und anerkannte Grenzen stützen sollte. Wir begrüßen die ermutigenden Erklärungen, die der designierte Premierminister von Israel kürzlich abgegeben hat, und fordern alle Parteien auf, den Nahost-Friedensprozeß mit Entschlossenheit, erneutem Schwung und in gutem Glauben anzugehen, um einen umfassenden, dauerhaften und gerechten Frieden zu erreichen.

Wir fordern sowohl Israel als auch die Palästinenser dringend auf, die Vereinbarung von Wye River uneingeschränkt und unverzüglich umzusetzen, den Terror, die Gewalt sowie die Aufstachelung zur Gewalt zu bekämpfen und sich jeglicher Aktivitäten zu enthalten, die das Ergebnis der Verhandlungen über den ständigen Status präjudizieren. Wir fordern beide Seiten auf, die Verhandlungen über den ständigen Status unverzüglich wiederaufzunehmen. Wir glauben, daß die Parteien sich das Ziel setzen sollten, diese Verhandlungen innerhalb eines Jahres abzuschließen.

Wir fordern auch eine baldige Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen Israel und Syrien und Libanon, um Friedensübereinkünfte zu erreichen. Einstweilen fordern wir alle betroffenen Parteien dringend auf, die Bestimmungen der Vereinbarung vom 26. April 1996 strikt einzuhalten und aktiv zur Arbeit der Überwachungsgruppe in Südlibanon beizutragen.

Wir betonen ferner, wie wichtig es ist, den mehrgleisigen Ansatz im Friedensprozeß wiederaufzunehmen, und ermutigen die Arbeitsgruppen und die Lenkungsgruppe, ihre Aktivitäten weiterzuverfolgen und so die bilateralen Verhandlungen zu unterstützen und die regionale Zusammenarbeit und wirtschaftliche Integration zu verbessern.

Wir erinnern alle Parteien daran, daß eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und eine Verbesserung des Lebensstandards für das palästinensische Volk Faktoren sind, mit denen bei der Sicherung des Friedens und der Erhöhung der Stabilität in der Region gerechnet werden muß.

Wir sind überzeugt, daß Frieden und Sicherheit und die Verwirklichung der Rechte aller Menschen im Nahen Osten einschließlich der Palästinenser für eine dauerhafte und gerechte Verhandlungslösung, die es den Palästinensern ermöglicht, als ein freies Volk auf ihrem eigenen Land zu leben, von entscheidender Bedeutung sind.

Jordanien

Wir begrüßen, daß König Abdallah die langjährige Unterstützung Jordaniens für den Friedensprozeß im Nahen Osten bekräftigt hat. Wir treten für eine Verbesserung der Stabilität ein, indem wir die wirtschaftlichen Reformen Jordaniens in dieser entscheidenden Phase unterstützen. Wir erkennen die Bedeutung an, die Jordanien der Erleichterung seiner Schuldenlast beimißt, und rufen die internationale Gemeinschaft auf, wirtschaftliche Hilfe zu leisten, gegebenenfalls auch durch Schuldenerleichterung.

Nigeria

Die G8 begrüßen nachdrücklich die Rückkehr Nigerias zur zivilen Herrschaft und Demokratie. Sie erkennen an, daß die entschiedene Unterstützung der internationalen Gemeinschaft nötig sein wird, um der neuen Regierung bei der Umsetzung der notwendigen politischen und wirtschaftlichen Reformen behilflich zu sein. Die G8 werden zu einem positiven Wandel in Nigeria beitragen, indem sie Demokratie und Menschenrechte, verantwortungsbewußtes staatliches Handeln, Transparenz und Rechenschaftspflicht sowie Armutsbekämpfung weiterhin unterstützen.

Kaschmir

Wir sind tief besorgt über die fortgesetzte militärische Konfrontation in Kaschmir nach dem Einsickern bewaffneter Eindringlinge, die die Kontrollinie verletzt haben. Wir betrachten jede militärische Aktion zur Veränderung des Status quo als unverantwortlich. Wir fordern deshalb das sofortige Ende dieser Aktionen und die Wiederherstellung der Kontrollinie und appellieren an die Parteien, auf eine unverzügliche Einstellung der Kampfhandlungen, die uneingeschränkte Respektierung der Kontrollinie in der Zukunft und die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen Indien und Pakistan im Geiste der Erklärung von Lahore hinzuarbeiten.

Zypern

Das Zypern-Problem harrt schon zu lange einer Lösung. Die Beilegung dieses Problems würde nicht nur allen Menschen in Zypern nutzen, sondern sich auch positiv auf Frieden und Stabilität in der Region auswirken.

Beide Streitparteien haben legitime Anliegen, denen Rechnung getragen werden kann und muß. Die Mitglieder der G8 sind überzeugt, daß nur umfassende Verhandlungen, die alle relevanten Themen einschließen, dies erreichen können.

Die Mitglieder der G8 fordern daher den VN-Generalsekretär dringend auf, im Einklang mit den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats die Führer der beiden Parteien zu Verhandlungen im Herbst 1999 einzuladen. Sie fordern die Führer der beiden Parteien auf, sich uneingeschränkt für diese umfassenden Verhandlungen unter der Ägide des VN-Generalsekretärs einzusetzen.

Mit der Annahme dieser Einladung sollten sich die beiden Parteien/Führer auf folgende Prinzipien verpflichten:

  • keine Vorbedingungen;
  • alle Themen auf den Tisch;
  • Fortsetzung der Verhandlungen in gutem Glauben, bis eine Lösung erreicht ist;
  • vollständige Berücksichtigung einschlägiger VN-Resolutionen und Verträge.

Die Mitglieder der G8 verpflichten sich, den Verhandlungsprozeß uneingeschränkt und dauerhaft zu unterstützen, und sie hoffen, daß den Staats- und Regierungschefs auf ihrem OSZE-Gipfeltreffen im November dieses Jahres über dessen Ergebnis berichtet werden kann.

20 Juni 1999


Quelle: Presse- und Informationsamtes Der Bundesregierung

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