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Wirtschaftsgipfes DenverVereinigte Staaten: 20-22 Juni 1997 |
Internationale Zusammenarbeit im Regulierungsbereich
-Die Aufsichtsbehörden*) haben eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der Überwachung global tätiger Finanzinstitutionen auf laufender Basis und in Krisensituationen erarbeitet.
-Die Aufsichtsbehörden haben beachtliche Fortschritte hinsichtlich der Einigung auf ein Rahmenwerk von Aufsichtsgrundsätzen für global tätige Finanzinstitutionen, darunter auch Bewertungsmethoden für eine angemessene Eigenkapitalausstattung, erzielt.
Risikomanagement und Markttransparenz
-Die Aufsichtsbehörden haben die Organisations- und Verwaltungsstrukturen ausgewählter global tätiger Finanzkonglomerate untersucht, Aufsichtsinstrumente zum besseren Verständnis der Risikomanagementprozesse solcher Firmen entwickelt und ihre Leitlinien für solide Risikomanagementsysteme erweitert.
-Die Aufsichtsbehörden haben Maßnahmen zur Verbesserung der Offenlegungspraktiken von Finanzunternehmen und deren Weitergabe von Informationen an Aufsichts- und Regulierungsbehörden ergriffen.
-Die Notenbanken der G 10 haben Schritte zur Verminderung der Abwicklungsrisiken bei Devisengeschäften und in Zusammenarbeit mit der IOSCO bei Wertpapiergeschäften unternommen.
Aufsichtsvorschriften in Schwellenländern
-Die Arbeitsgruppe zur Finanziellen Stabilität in den Schwellenländern, die sich aus Vertretern der G 10-Länder und der Schwellenländer zusammensetzt, hat einen Bericht herausgegeben, in dem eine konzertierte internationale Strategie zur Unterstützung der Schwellenländer bei der Stärkung ihrer Finanzsysteme auf der Grundlage einer Reihe allgemeiner Grundsätze und Praktiken empfohlen wird. Die Arbeitsgruppe macht Vorschläge zur Rolle der internationalen Regulierungsgremien, der internationalen Finanzinstitutionen sowie der Anbieter technischer Unterstützung und hebt gleichzeitig hervor, daß die Verantwortung letztendlich bei den nationalen Behörden in den Schwellenländern liegt, es einer soliden gesamtwirtschaftlichen Politik bedarf und offene, wettbewerbsorientierte und transparente Märkte von entscheidender Bedeutung sind.
-Der Baseler Ausschuß hat in Zusammenarbeit mit 15 bedeutenden Schwellenländern eine Reihe von „Hauptgrundsätzen für eine wirksame Bankenaufsicht„ aufgestellt, die maßgeblich zur Verabschiedung verbesserter Aufsichtsvorschriften weltweit, und insbesondere in den aufstrebenden Märkten, beitragen werden.
Elektronisches Geld
-Die G 10-Arbeitsgruppe zu Elektronischem Geld hat sich auf eine Reihe allgemeiner Ziele und Kernpunkte geeinigt, um nationale Vorgehensweisen in bezug auf die neuen Technologien des elektronischen Zahlungsverkehrs, vor allem im Hinblick auf die notwendige Transparenz, finanzielle Integrität, technische Sicherheit und erforderlichen Bewertungen der Anfälligkeit für verbrecherisches Handeln richtungsweisend zu unterstützen.
Ausblick
Vorausblickend auf die Zeit nach dem Gipfeltreffen in Denver fordern die Finanzminister der G 7, die Bemühungen zur Stärkung des internationalen Finanzsystems fortzusetzen. Wir haben zwei Bereiche identifiziert, in denen besondere Anstrengungen erforderlich sind. Im Bereich der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsgremien für global tätige Finanzinstitutionen haben wir die internationalen Regulierungsgremien und die nationalen Aufsichtsbehörden aufgefordert, eine Einigung zu erzielen und ihre Vorschläge zur verbesserten Zusammenarbeit umzusetzen. Außerdem führen wir eine Bewertung der identifizierten Hindernisse beim Informationsaustausch durch. Hinsichtlich der Stärkung der Finanzsysteme und aufsichtsrechtlichen Überwachung in Schwellenländern haben wir die G 10-Stellvertreter beauftragt, in Zusammenarbeit mit Vertretern aus den Schwellenländern die Umsetzung der von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Strategie zu überprüfen. Des weiteren haben wir die internationalen Regulierungsgremien, den IWF und die Weltbank aufgefordert, den Finanzministern im April nächsten Jahres über ihre Beiträge zu diesem Prozeß Bericht zu erstatten.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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