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Wirtschaftsgipfes Denver

Vereinigte Staaten: 20-22 Juni 1997

Wirtschaftsgipfes Denver Vereinigte Staaten

Abschlussbericht der G 7-Finanzminister an die Staats- und Regierungschefs über die Förderung Finanzieller Stabilität

Denver, 21. Juni 1997

Einleitung

Die Staats- und Regierungschefs riefen in Lyon zur „Durchführung verbesserter konkreter Maßnahmen zur Eindämmung der Risiken im Zusammenhang mit der Funktionsweise der globalen Finanzmärkte„ auf. Sie forderten dazu auf, während des vor uns liegenden Jahres in folgenden Bereichen möglichst große Fortschritte anzustreben:

-Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung international tätiger Finanzinstitutionen zuständigen Behörden, wobei es besonders wichtig ist, deren Rolle und Aufgaben zu klären;

-Förderung eines strengeren Risikomanagements und einer verbesserten Transparenz auf den Märkten und der damit verbundenen Aktivitäten, insbesondere den innovativen Märkten;

-Förderung der Verabschiedung strenger Aufsichtsvorschriften in Schwellenländern und Stärkung der Zusammenarbeit mit deren Aufsichtsbehörden;

-Untersuchung der Auswirkungen der jüngsten technologischen Fortschritte, die die Schaffung hochentwickelter Verfahren für elektronische Zahlungen von Verbrauchern ermöglichen, sowie der Frage, wie deren Vorteile in vollem Umfang genutzt werden können.

Die Staats- und Regierungschefs haben die Finanzminister der G 7 ersucht, auf dem nächsten Gipfeltreffen in Denver über diese Fragen zu berichten. Im Dezember 1996 legten die Minister den Staats- und Regierungschefs einen Zwischenbericht vor, in dem die umfassenden Arbeiten, die die Finanzminister in Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden und den internationalen Regulierungsgremien*) in bezug auf das Anliegen der Staats- und Regierungschefs in diesen Bereichen unternommen haben, ausführlich dargestellt sind. In dem vorliegenden Abschlußbericht für das Gipfeltreffen in Denver werden die seit Lyon erzielten Fortschritte beschrieben und eine Reihe von Zielen und Vorschlägen zur Fortführung dieses Prozesses empfohlen.

Die internationalen Finanzmärkte unterliegen einem schnellen Wandel, der zu verstärkter Expansion, Globalisierung und Komplexität führt. Dieser Wandel bietet neue Chancen, die zu größerer Effizienz in der Funktionsweise des internationalen Finanzsystems führen können. Gleichzeitig stellen die Änderungen neue Herausforderungen dar - für Verbraucher, Anleger und die Märkte. Die Regierungen müssen Maßnahmen ergreifen, um mögliche systemische Risiken und Anstekkungsgefahren wirksam zu bewältigen und die Stabilität des Finanzsystems zu fördern, ohne finanzielle Innovationen zu verhindern oder die Vorteile von Liberalisierung und Wettbewerb zu gefährden. Die Regierungen und Regulierungsgremien müssen darauf achten, daß die von ihnen entwickelten politischen Maßnahmen und Regulierungswerke nicht zu einer „Regulierungsarbitrage„ führen, die die Flucht finanzieller Aktivitäten in weniger regulierte oder sogar unregulierte Märkte zur Folge hätte. Wir müssen diese Bemühungen fortsetzen und gleichzeitig die wichtige Rolle der Marktdisziplin beibehalten sowie die Verbesserung von Aufsichtsvorschriften fördern.

Im vergangenen Jahr haben die nationalen und internationalen Regulierungsgremien, der Internationale Währungsfonds, die Weltbank und andere Gremien*) ihre Zusammenarbeitsbemühungen zur Stärkung des internationalen Finanzsystems auf nationaler, bilateraler und multilateraler Ebene noch weiter verstärkt. Diese Anstrengungen haben zu bedeutsamen Fortschritten hinsichtlich einer verbesserten Risikobewertung und der Bewältigung möglicher systemischer Risiken oder Ansteckungsgefahren geführt. Wir begrüßen die Intensivierung des Austausches und der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gremien und ermutigen sie, ihre Bemühungen fortzusetzen.

Ziele

Förderung der Zusammenarbeit zwischen den für die Überwachung global tätiger Finanzinstitutionen zuständigen Aufsichtsbehörden

Große, weltweit tätige Finanzinstitutionen tätigen ihre Geschäfte auf den Weltmärkten über eine Vielfalt von Rechts- und Geschäftsstrukturen und über geographische Hoheitsbereiche hinweg. Daher müssen die für die Überwachung regulierter Einheiten innerhalb eines Finanzkonzerns zuständigen Aufsichtsbehörden in der Praxis in der Lage sein, die weltweiten Geschäfte einer Firma zu verstehen, damit sämtliche materiellen Risiken für die jeweiligen Einheiten innerhalb der Firma sowie für den Konzern insgesamt berücksichtigt werden können. Die internationale Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden, einschließlich des Informationsaustausches, ist ein wichtiges Instrument bei der umfassenden Risikobewertung globaler Firmen und trägt dazu bei, daß die Aufsichtsbehörden rechtzeitig aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen können.

Wichtigste Fortschritte

Derzeit sind auf bilateraler und multilateraler Ebene bedeutende Arbeiten zur Förderung der Zusammenarbeit im Regulierungsbereich im Gange. Vereinbarungen über den Informationsaustausch in Krisenfällen sind ein wichtiger Schritt seitens der Wertpapier- und Bankenaufsichtsbehörden zur verbesserten Überwachung global tätiger Finanzinstitutionen und stellen einen Baustein für einen weiteren Ausbau der Zusammenarbeit im Regulierungsbereich dar. Wir begrüßen die in den Berichten der internationalen Regulierungsbehörden aufgeführten wichtigen Schritte zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden auf laufender Basis und in Krisensituationen.

Das Joint Forum ist darin übereinkommen, unter gegebenen Umständen einen Koordinator zu bestimmen, der den Informationsaustausch über global tätige Finanzinstitutionen erleichtern soll. Das Joint Forum arbeitet weiterhin an der Ausgestaltung der Aufgaben, die ein Koordinator während Krisensituationen und in Normalfällen wahrnehmen könnte. Es erörtert auch die relativen Vorzüge und praktischen Auswirkungen der jeweiligen Aufgaben (unter Berücksichtigung rechtlicher und regulierungsspezifischer Einschränkungen) für den Koordinator und andere beteiligte Aufsichtsbehörden.

Des weiteren hat das Joint Forum eine Reihe von Aufsichtsgrundsätzen aufgestellt, welche auch Methoden zur Bewertung der potentiellen Auswirkungen der konzernweiten Kapitalstruktur auf die regulierten Firmen beinhalten.

Die IOSCO und ihre Mitglieder haben eine Reihe praktischer Maßnahmen zur verstärkten Zusammenarbeit untereinander ergriffen, unter anderem koordinierte Prüfungen, Ermittlungen und Kontrollen führender, international tätiger Finanzkonzerne.

Die Regulierungsbehörden aus zwanzig Hoheitsbereichen, die für die Aufsicht über die weltweit wichtigsten Märkte für Derivatgeschäfte zuständig sind, haben mit über sechzig Derivatbörsen eine Einigung erzielt mit dem Ziel, den Informationsaustausch über große Positionen international tätiger Firmen für Derivatgeschäfte zu verbessern.

Wir begrüßen den von diesen Gruppen erzielten Fortschritt und stellen mit Blick auf die Zukunft folgendes fest:

-Wir ermutigen das Joint Forum, Grundsätze zur verbesserten Zusammenarbeit sowohl bei der laufenden Überwachung als auch in Krisenfällen zu vereinbaren;

-Wir ermutigen den Baseler Ausschuß, die IOSCO und die IAIS, ihre Arbeit in diesen Bereichen weiterzuentwickeln, und regen die nationalen Aufsichtsgremien an, die von dem Joint Forum in seinem Bericht an die Finanzminister genannten Zusammenarbeitsvereinbarungen anzuwenden, um daraus Lehren zu ziehen und die konkreten Merkmale solcher Vereinbarungen auszufeilen.

-Wir sind bereit, notwendige Änderungen in Gesetzen oder Vorschriften zur Erleichterung und Verbesserung des Informationsaustausches für Aufsichtszwecke zwischen den nationalen Regulierungsbehörden unter Beibehaltung der Vertraulichkeitsbestimmungen zu unterstützen.

-Wir erkennen die Notwendigkeit an, gegebenenfalls Gesetze und Vorschriften zu ändern, um Prüfungen von Niederlassungen vor Ort zu erleichtern. Des weiteren sollte die Aufsichtsbehörde des Heimatlandes das Recht haben, Auskünfte über ausländische Niederlassungen und Tochtergesellschaften der Finanzinstitutionen zu erhalten, die in ihren Aufsichtsbereich fallen. Hindernisse im Zusammenhang mit Prüfungen vor Ort sollten minimiert werden.

Die Finanzminister der G 7 führen eine Bewertung der vom Baseler Ausschuß, der IOSCO, der IAIS und dem Joint Forum identifizierten Hindernisse beim Informationsaustausch durch.

Förderung eines strengeren Risikomanagements und einer verbesserten Transparenz auf den Märkten

Ein stabiles Finanzsystem hängt von soliden Finanzinstitutionen ab, deren Geschäfte für die Aufsichtsbehörden und den Markt transparent sind. Da sich die Finanzinstitutionen an zunehmend komplexeren und globaleren Transaktionen beteiligen, ist es von entscheidender Bedeutung, daß sie wirksame Systeme zur Bewertung, Überwachung und Steuerung von Risiken schaffen sowie über ausreichend Kapital zur Deckung solcher Risiken verfügen. Offenlegungspraktiken können ebenfalls die Rolle der Marktdisziplin stärken, da dadurch die den Marktteilnehmern zur Verfügung stehenden Informationen verbessert werden. Zahlungsunfähigkeits- oder Liquiditätsprobleme der großen, global tätigen Finanzkonzerne können schwerwiegende Auswirkungen auf die Zahlungs- und Abwicklungssysteme haben, und Mechanismen, die es den Firmen erlauben, ihre Nettopositionen gegenüber Dritten zu reduzieren, können die Anfälligkeit des Systems für solche Ereignisse vermindern.

Wichtigste Fortschritte

-Die Aufsichtsbehörden haben die Organisations- und Verwaltungsstrukturen ausgewählter global tätiger Finanzkonglomerate untersucht, Aufsichtsinstrumente zum besseren Verständnis der Risikomanagementprozesse dieser Firmen entwickelt und erweitern ihre Leitlinien für solide Risikomanagementsysteme.

-Der Baseler Ausschuß überwacht derzeit die Umsetzung der im Januar 1996 eingebrachten Änderung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung, mit der Marktrisiken berücksichtigt werden sollen. Diese Änderung verpflichtet die Banken, ausreichend Kapital zur Deckung von Risiken aus Handelsaktivitäten zu halten, und verstärkt ihre Bemühungen um eine Verbesserung der Methoden des Risikomanagements.

-Der Baseler Ausschuß hat ein Beratungspapier veröffentlicht, in dem zwölf Grundsätze zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos aufgestellt sind, anhand derer die Mitglieder die Wirksamkeit der Steuerung von Zinsänderungsrisiken durch die Banken beurteilen werden.

-Die IOSCO hat eine spezielle Arbeitsgruppe eingerichtet, die geeignete Methoden zur Festlegung von Mindesteigenkapitalnormen sowie aufsichtsrechtliche Vorgehensweisen gegenüber den Systemen und Kontrollen international tätiger Wertpapierfirmen definieren soll.

-Anhand umfassender Studien haben der Baseler Ausschuß und die IOSCO Schritte unternommen, um den Märkten und Aufsichtsbehörden Informationen über Derivatgeschäfte zugänglich zu machen. Der Ständige Ausschuß für die Eurowährung hat ein Berichterstattungssystem für die Derivatgeschäfte der großen Händler entwickelt, das 1998 in Kraft treten wird.

-Die IASC beabsichtigt, in Absprache mit der IOSCO, bis zum März 1998 eine umfassende Liste internationaler Rechnungslegungsgrundsätze von hoher Qualität aufzustellen, die sich an ausländische Emittenten, die eine Emission durchführen oder eine Börsennotierung anstreben, richten.

-Der Ausschuß für Zahlungs- und Abwicklungssysteme der G 10-Notenbanken hat Maßnahmen zur Verminderung des Abwicklungsrisikos bei Devisengeschäften ergriffen und zusammen mit der IOSCO Schritte zur Entwicklung und Umsetzung eines Offenlegungsrahmens für die Abwicklungssysteme von Wertpapiergeschäften unternommen.

Wir begrüßen die in diesen Bereichen erzielten Fortschritte und erwarten Schritte zur Förderung internationaler Rechnungslegungsstandards von hoher Qualität sowie zur Verbesserung der Informationen über die Art und Angemessenheit des Risikomanagements und der internen Kontrollen. Im Zusammenhang mit diesen Bemühungen ermutigen wir die Aufsichtsbehörden, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zu prüfen, ob die Einführung einer strengeren Offenlegung in regelmäßig erscheinenden Finanzberichten mit dem Ziel einer verbesserten Beurteilungsbasis für die Marktteilnehmer machbar und wünschenswert ist. Des weiteren ermutigen wir die Aufsichtsbehörden, Grundsätze zur Analyse der Kapitalausstattung regulierter Einheiten zu erörtern beziehungsweise dort, wo diese Einheiten in einen diversifizierten Finanzkonzern eingebunden sind, auch des gesamten Konzerns, um die Risiken für die regulierten Einheiten bewerten zu können.

Wir begrüßen die in den Berichten der internationalen Regulierungsgremien aufgeführten Maßnahmen zur Verminderung der Zahlungs- und Abwicklungsrisiken. Wir ermutigen den Ausschuß für Zahlungs- und Abwicklungssysteme, die Zusammenarbeit mit Firmen, die risikoreduzierende Multiwährungsdienstleistungen anbieten möchten, fortzusetzen.

Wir sind bereit, soweit notwendig und angemessen, rechtliche Maßnahmen zu veranlassen, um die Umsetzbarkeit solider Netting-Vereinbarungen im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeits- und Konkursvorschriften sicherzustellen, mit dem Ziel, die systemischen Risiken internationaler Transaktionen zu reduzieren.

Förderung der Verabschiedung strenger Aufsichtsvorschriften in Schwellenländern

Eine Stärkung der Finanzsysteme in Schwellenländern wird die Risiken von Finanz- und Wirtschaftskrisen, die eine enorme Kostenbelastung für die Binnenwirtschaft darstellen und mögliche Übertragungseffekte auf regionale und internationale Märkte haben können, reduzieren. Auf Anregung der G 7 hat die G 10 eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die der finanziellen Stabilität in Schwellenländern förderlichen Faktoren zu identifizieren und zu analysieren sowie eine konkrete Strategie zur Stärkung der Finanzsysteme in diesen Ländern auszuarbeiten.

Wichtigste Fortschritte

Die Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern von Schwellenländern, internationalen Regulierungsgremien und internationalen Finanzinstitutionen zusammensetzte, hat beachtliche Fortschritte erzielt:

-Die Arbeitsgruppe hat einen Bericht zur breiten Diskussion vorgelegt, in dem eine die folgenden Bereiche umfassende Strategie empfohlen wird: Entwicklung eines internationalen Konsenses über die Schlüsselelemente solider Finanzsysteme; Ausarbeitung tragfähiger Grundsätze und Praktiken durch die internationalen Regulierungsgremien; Einsatz von Marktdisziplin und Marktzugang als Anreiz für die Verabschiedung der oben genannten Grundsätze und Praktiken; Unterstützung des IWF, der Weltbank und anderer Gremien bei der Verabschiedung und Umsetzung solcher Grundsätze und Praktiken.

Die internationalen Regulierungsgremien und die BIZ haben wichtige Beiträge geleistet:

-In Zusammenarbeit mit 15 bedeutenden Entwicklungsländern hat der Baseler Ausschuß ein Beratungspapier über die „Hauptgrundsätze für eine wirksame Bankenaufsicht„ herausgegeben mit einem begleitenden Handbuch, das detaillierte Hilfestellung in Aufsichtsfragen bietet.

-Der Baseler Ausschuß hat außerdem im Oktober 1996 einen Bericht herausgegeben, der Rahmenbedingungen zur Verbesserung und Erleichterung der Überwachung von grenzüberschreitenden Bankgeschäften aufstellt und von den Aufsichtsbehörden von 140 Ländern angenommen wurde.

-Im vergangenen Jahr hat die BIZ ihre Mitgliedschaft auf Vertreter aus den Schwellenländern ausgedehnt. Die IOSCO hat ihre Organisationsstruktur geändert, um die Vertretung der Schwellenländer zu verstärken. Die IAIS hat einen Sonderausschuß gebildet, um die Entwicklung der Versicherungsmärkte in den Schwellenländern über die Aufstellung von Grundsätzen und das Angebot von Trainingsprogrammen zu fördern.

Wir befürworten die von der Arbeitsgruppe vorgeschlagene Strategie. Wir teilen ihre Auffassung, daß die Verantwortung letztendlich bei den nationalen Behörden der Schwellenländer liegt, es einer soliden gesamtwirtschaftlichen Politik bedarf und es wichtig ist, wettbewerbsorientierte, transparente Märkte weiterzuentwickeln, die nach soliden Grundsätzen funktionieren. Wir ermutigen die Verabschiedung und Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe durch die nationalen Behörden weltweit. Wir fordern die nationalen Aufsichtsbehörden dringend auf, die Hauptgrundsätze des Baseler Ausschusses umzusetzen, und ersuchen den IWF und die Weltbank, bei ihrer Beratung oder Überwachung von Schwellenländern diese Grundsätze als Kriterien anzuwenden. Wir schlagen vor, daß der IWF bei seiner Überwachungstätigkeit der Stabilität des Finanzsektors größere und gezieltere Priorität einräumt und dabei die Leitlinien und Ratschläge der Aufsichtsbehörden berücksichtigt.

Wir regen die internationalen Regulierungsgremien an, in dem von der Arbeitsgruppe vorgeschlagenen Rahmen im Dialog mit den internationalen Finanzinstitutionen weiterzuarbeiten. Wir schlagen vor, daß die Anbieter bilateraler Hilfe, die Weltbank und andere Entwicklungsbanken im Einklang mit der Strategie über die Bereitstellung qualitativ hochstehender, gut koordinierter technischer Unterstützung zur Förderung solider Finanzsektoren beitragen.

Wir ersuchen die G 10-Stellvertreter in Zusammenarbeit mit Vertretern der Schwellenländer die Umsetzung der Strategie zu überprüfen. In diesem Zusammenhang ersuchen wir die internationalen Regulierungsgremien, den IWF und die Weltbank, den Finanzministern im April nächsten Jahres über ihre Beiträge zu diesem Prozeß zu berichten und dabei auch auf ihre Bemühungen um eine verstärkte Unterstützung der Schwellenländer bei der Verabschiedung der von den Aufsichtsbehörden aufgestellten Grundsätzen und Leitlinien einzugehen.

Untersuchung der Auswirkungen der elektronischen Zahlungsverfahren für Verbraucher

Die G 10 hat auf Anregung der G 7 eine Arbeitsgruppe gebildet, die ein breites Verständnis der politischen Fragen, die sich möglicherweise aus der Weiterentwicklung des elektronischen Geldes ergeben, entwickeln sowie jene Bereiche im Zusammenhang mit Verbraucherschutz, Strafverfolgung und Aufsichtsfragen identifizieren soll, in denen die weitere internationale Zusammenarbeit von Nutzen sein könnte. Der Schwerpunkt der Arbeitsgruppe lag auf multifunktionalen Geldkarten und funktional vergleichbaren Zahlungssystemen über offene Rechnernetze.

Wichtigste Fortschritte

Wir begrüßen den Bericht der Arbeitsgruppe über elektronisches Geld und die darin enthaltene Kernaussage, daß die Verbraucher, Anbieter und Behörden auf die Transparenz, finanzielle Integrität und technische Sicherheit des elektronischen Geldes sowie dessen Anfälligkeit für verbrecherisches Handeln achten sollten. Im Hinblick auf grenzüberschreitende Fragen stimmen wir in Anbetracht des frühen Stadiums der kommerziellen Entwicklung mit der Arbeitsgruppe darin überein, daß wir, vor allem angesichts recht unterschiedlicher nationaler Regulierungsansätze, eine flexible Haltung gegenüber elektronischen Zahlungssystemen einnehmen sollten, um eventuelle Hindernisse für Innovation und Wettbewerb und damit für die aktive Entwicklung dieser Systeme so gering wie möglich zu halten.

Die Arbeitsgruppe bot ein nützliches Gremium zur Erörterung der Sichtweisen der Notenbanken, Finanzministerien und Strafverfolgungsbehörden. Wir stimmen mit der Schlußfolgerung der Arbeitsgruppe überein, daß es wichtig ist, die weitere Entwicklung aufmerksam zu verfolgen, und daß eine ähnliche Vorgehensweise unter gewissen Umständen auch in der Zukunft hilfreich sein könnte, wenngleich derzeit kein Bedarf besteht, neue, formelle internationale Koordinierungsmechanismen einzusetzen, die sich ausdrücklich mit der weiteren Entwicklung des elektronischen Geldes beschäftigen.


Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

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